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Datenschutz

EU-Hosting. Keine Studierenden-Daten im Prompt.

Wer KI in der Lehre einsetzt, muss erklären können, welche Daten wohin fließen. Diese Seite beantwortet das so konkret, dass Ihre Datenschutzbeauftragten damit arbeiten können.

Datenblatt

Die Eckdaten auf einen Blick.

Hosting
EU-Region Frankfurt — Anwendung und Datenbank laufen bei Vercel (fra1) und Neon (Frankfurt).
KI-Prompts
Keine personenbezogenen Daten von Studierenden — keine Namen, keine E-Mail-Adressen. Übermittelt werden ausschließlich der Text des Entwurfs, die Aufgabenstellung und Ihre Rubrik.
Einwilligung
Vor der ersten Nutzung holt die App die ausdrückliche Einwilligung der Studierenden ein. Ohne sie wird kein Text an die KI übermittelt.
Modell
Anthropic Claude. Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit der Einwilligung in der App.
Sichtbarkeit
Entwürfe sind privat: Nur die verfassende Person und die Lehrenden des Kurses sehen Text und Feedback. Andere Studierende nie.
AVV
Auftragsverarbeitungsvertrag für Ihre Hochschule auf Anfrage.

Übermittlung

Was an das Modell geht — und was nicht.

Der heikelste Punkt beim KI-Einsatz in der Lehre ist die Frage, welche Daten das Modell zu sehen bekommt. In LearningArc ist die Antwort so eng gefasst wie möglich: Ein Feedback-Lauf überträgt den Inhalt der Aufgabe, nicht die Person dahinter.

Wird übermittelt

  • Der Text des Entwurfs
  • Die Aufgabenstellung der Lehrenden
  • Die Kriterien der Rubrik mit Gewichtung und Score-Bändern

Wird nicht übermittelt

  • Namen von Studierenden
  • E-Mail-Adressen und Konto-Daten
  • Kurs- oder Hochschulzugehörigkeit
  • Frühere Abgaben anderer Personen

Die Zuordnung zwischen Person und Abgabe bleibt in der Datenbank in Frankfurt. Das Modell sieht einen Text und einen Maßstab — es hat keine Möglichkeit, daraus eine Person zu erkennen, weil es die Angaben schlicht nicht bekommt.

Orte

Wo die Daten liegen.

Anwendung und Datenbank laufen in der EU-Region Frankfurt: die Anwendung bei Vercel (fra1), die Datenbank bei Neon (Frankfurt). Für den eigentlichen Feedback-Lauf wird der Aufgabeninhalt an Anthropic in die USA übermittelt — auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln und erst nach der Einwilligung der Studierenden in der App.

Diese Übermittlung ist die einzige, die den europäischen Raum verlässt, und sie ist der Grund, warum die Einwilligung vor der ersten Nutzung eingeholt wird und nicht beiläufig in einer Fußzeile steht.

Für die Hochschule

Was Ihre Datenschutzbeauftragten brauchen.

Für den Einsatz in einem Kurs braucht Ihre Hochschule in der Regel drei Dinge: einen Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Liste der eingesetzten Verarbeiter mit Zweck und Rechtsgrundlage, und eine nachvollziehbare Beschreibung der Einwilligung. Den AVV stellen wir auf Anfrage; die Verarbeiterliste steht vollständig in der Datenschutzerklärung.

Diese Seite erklärt die Praxis. Verbindlich ist die Datenschutzerklärung — wenn beide auseinandergehen, gilt sie, und wir haben hier einen Fehler gemacht, über den wir uns freuen, wenn Sie ihn uns melden.

Pilotphase

Prüfung durch Ihre Datenschutzstelle? Gern vorab.

LearningArc ist in der Pilotphase. Wir schicken AVV und Verarbeiterliste, bevor der erste Kurs startet — schreiben Sie uns, was Ihre Hochschule dafür benötigt.